top of page

Allgemeine Lieferbedingungen

 

1. AllgemeinesAlle Angebote, Lieferungen und Leistungen von WATER 4 ME, Bremgarten, (nachfolgend W4Mgenannt) an deren Kunden erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Dies gilt für alle Aufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Geschäft nochmals ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird. Diese AGB gelten ab Dezember 2019 auf unbestimmte Zeit und ersetzen die bisher gültigen AGB von W4M. Änderungen und Nebenabreden, namentlich die Übernahme von anderen AGB des Kunden sind nur rechtswirksam, wenn sie von W4M schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts sowie anderer schweizerischer Gesetze und Verordnungen.

 

2. Angebote, AuftragsbestätigungAngebote von W4M erfolgen freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, W4M ein entsprechendes Angebot zum Vertragsabschluss zu unterbreiten. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots mittels schriftlicher Auftragsbestätigung durch W4M zustande und für den Umfang und die Ausführung der Lieferung oder Dienstleistung ist einzig die Auftragsbestätigung von W4M einschliesslich eventueller Beilagen massgebend. Der Kunde kann schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurücktreten, sofern die Auftragsbestätigung vom Angebot des Kunden abweicht. Nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet.

 

3. Preise, HonorarePreislisten und Unterlagen von W4M enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Preise können ohne Voranzeige geändert werden. Für Verträge zwischen W4M und ihren Kunden gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise und Honorare. Die Preisbindung beträgt in jedem Fall maximal 3 Monate ab Auftragsbestätigung. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, binnen 10 Tagen nach Kenntniserlangung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Eine solche Mitteilung des Kunden hat schriftlich zu erfolgen. Preise werden berechnet ab Werk oder Lager exklusive Mehrwertsteuer und LSVA, inklusive Versicherung, Verpackung, Porti und Transportkosten. Abweichend hiervon werden dem Kunden folgende Liefergebühren in Rechnung gestellt:

 

•Lieferung per Camion bis 8.00 Uhr CHF 100.-

•Lieferung zwischen 9.00 bis 10.00 Uhr CHF 70.-

•Lieferung bis 12.00 bzw. bis 17.00 Uhr Cargo Domizil

•Je Teillieferung CHF 100.-

 

Ist der Preis eines Vertragsprodukts geringer als CHF 500.- (netto), sowird zusätzlich ein Mindestmengenzuschlag von CHF 50.- in Rechnunggestellt.

Der Kunde übernimmt im Übrigen alle Arten von Steuern, Abgaben,Gebühren, Zöllen und dergleichen, die im Zusammenhang mit demVertrag erhoben werden. Falls W4M die Leistung erbracht hat, erstattetder Kunde ihr diese gegen entsprechenden Nachweis zurück.

Es wird in ganzen Stunden abgerechnet und pro Einsatz werdenmindestens vier Stunden in Rechnung gestellt. Sofern die vereinbarteLeistung nicht oder nicht termingerecht erbracht werden kann und dieGründe hierfür nicht durch W4M zu vertreten sind, z.B. kurzfristigeTerminabsage, schlechte Planung, Witterung, so trägt der Kunde diedaraus entstehenden Kosten, welche mindestens das Honorar für vierStunden Arbeit betragen.W4M kann angemessene Vorschüsse auf Honorar und Auslagen verlangensowie Akontorechnungen für bereits geleistete Arbeiten und Auslagenstellen.

​

4.Zahlungsbedingungen, Verzug, Recht zurVerrechnung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken zahlbar und als Vorkasse ohne Abzüge zu begleichen. Teillieferungen und -leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlungstermine sind einzuhalten, auch wenn nach Abgang der Lieferung Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen geltend gemachter Ansprüche, z.B. aus Garantie oder wegen Beanstandungen, behaupteten Mängeln, noch nicht erteilten Gutschriften oder von W4M nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten.

Die Verrechnung von Gegenforderungen mit Forderungen von W4M ist ohne deren schriftliche Zustimmung ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

5.Verzug des Kunden

Ist der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten aus Vertragsverhältnissen mit W4M in Verzug, kann W4M Lieferungen und die Erbringung von Leistungen (inkl. Garantieleistungen) verweigern, ohne für den daraus

entstehenden Schaden zu haften. W4M kann dem Kunden eine Nachfrist von 30 Tagen setzen und nach deren unbenutztem Ablauf den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz (positives oder negatives Vertragsinteresse) oder weiterhin Erfüllung des Vertrags verlangen. Hält W4M an der Erfüllung des Vertrags fest, so ist sie berechtigt, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

Hält der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 5 % p.a. zu entrichten. Ab der 2. Mahnung ist eine Mahngebühr von CHF 50.-pro Einzelfall geschuldet.

​

W4M kann bei Zahlungsverzug nicht fällige Forderungen sofort fällig stellen und für alle Forderungen die Bestellung von Sicherheiten (Realsicherheiten, Pfandrechte, Personalsicherheiten) in angemessenem Umfang verlangen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere auf Weisung von W4M sich soweit möglich Bauhandwerkerpfandrechte zu bestellen, Bankgarantien beizubringen oder gegenwärtige und künftige Forderungen samt Neben- und Vorzugsrechten aus dem Geschäftsbetrieb in angemessenem Umfang und unter Garantie für deren Bestand, Abtretbarkeit und Einbringlichkeit an W4M abzutreten. Soweit der Kunde über Grundeigentum verfügt, kann W4M auch jederzeit in von ihr zu bestimmender Höhe Sicherstellung durch Errichtung eines Grundpfandrechts verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, bei den entsprechenden notariellen und grundbuchamtlichen Handlungen mitzuwirken. Verpfändungen von Grundstücken oder beweglichen Sachen zu Gunsten Dritter darf der Kunde bei Verzug nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von W4M vornehmen.

​

Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, W4M auf erstes Verlangen umgehend ein vollständiges und detailliertes Inventar über den Bestand der Aktiven auszuhändigen. Hierzu gehören auch Fakturendoppel über abtretbare Forderungen sowie die diesen zugrunde liegenden Verträge. W4M sind alle Auskünfte zu erteilen, welche diese zur Beurteilung der Bonität des Kunden benötigt. Insbesondere wird der Kunde innert nützlicher Frist nach Abschluss seines Rechnungsjahrs W4M unaufgefordert die Jahresrechnung, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, und sofern ihn das Gesetz zur Erstellung verpflichtet, den Bericht der Revisionsstelle, den Erläuterungsbericht sowie die Konzernrechnung einreichen.

​

6.Liefer- und Leistungsbedingungen, Übergangvon Nutzen und Gefahr, Inbetriebnahme, Verzugvon Vaillant etc.

W4M verpflichtet sich, dem Kunden das Vertragsprodukt am in der Auftragsbestätigung schriftlich verbindlich vereinbarten Termin zu liefern,

während der Kunde sich verpflichtet, dieses zur vorbestimmten Zeit abzunehmen. Wird ein Termin hinsichtlich einer Lieferung oder Erbringung einer Leistung um mehr als 10 Tage nicht eingehalten, so kann der Kunde W4M eine Nachfrist von mindestens 10 Tagen setzen und nach deren unbenutztem Ablauf entweder den Rücktritt vom Vertrag erklären oder weiterhin Lieferung verlangen. Die Parteien vereinbaren, dass die Geltendmachung von Schadenersatz - soweit gesetzlich zulässig - in jedem Fall ausgeschlossen ist. Termine werden von W4M angemessen verschoben, wenn Hindernisse, wie z.B. Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Unfälle und Krankheit, Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen, auftreten, die ausserhalb des Willens von W4M liegen. Ebenso steht W4M bei Auftragsergänzung oder -abänderung das Recht zu, Termine angemessen zu verschieben. W4M kann Teillieferungen oder Teilleistungen erbringen.

​

Angebote des Kunden mit gewünschter Auslieferung am Folgetag müssen per telefonisch zwingend am Vortag spätestens bis 15.00 Uhr bei W4M eingehen.

​

Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu gehört insbesondere, dass sich der Kunde nicht in Zahlungsverzug befindet und interne, dem Kunden mitgeteilte Kreditlimiten von W4M nicht überschritten hat.

​

Der Kunde prüft das Vertragsprodukt sowie die Leistung bei Eingang der Lieferung oder Erbringung der Leistung unverzüglich und zeigt Mängel bzw. nicht vertragskonforme Leistungen W4M umgehend schriftlich an.

Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Vertragsprodukts mit Abgang der Lieferung oder Teillieferung und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko erfolgt. Wenn der Transport durch W4M geschieht, geht die Gefahr mit Ankunft des Vertragsgegenstandes am Lieferort nach dem Ablad auf den Kunden über.

W4M ist in der Wahl der zweckmässigen Versand- bzw. Transport- und Verpackungsart auf Kosten des Kunden frei. Ist der Lieferort am Liefertermin für W4M nicht zugänglich, hat der Kunde rechtzeitig den neuen Lieferort zu bestimmen und W4M die daraus entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. W4M darf dem Kunden Aufwendungen, die z.B. durch spezielle Ablieferungszeiten, -orte oder Eilsendungen entstehen, zusätzlich in Rechnung stellen.

​

Der Kunde sorgt für die geeigneten Voraussetzungen, d.h. geeignete Räume und die notwendigen Einrichtungen, Geräte und Anlagen zur Inbetriebnahme des Vertragsprodukts, welche zwingend durch W4M zu erfolgen hat. Dasselbe gilt auch für die Installation durch W4M.

Der Kunde hat nach erfolgter Installation des Vertragsprodukts W4M dessen Bereitschaft zur Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen, sofern die Installation nicht gemäss schriftlicher Abrede durch W4M erfolgt. Er übernimmt die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der für die Inbetriebnahme notwendigen Einrichtungen, Geräte und Anlagen. Der Kunde übernimmt gegenüber dem Endkunden die Gewähr für die Installation von Vertragsprodukten. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen W4M und dem Endkunden.

​

Im Fall der Lieferung hat der Kunde W4M diese bei deren Erhalt zu bestätigen und nach erfolgter Inbetriebnahme eine Bestätigung der Inbetriebnahme abzugeben. Die Inbetriebnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn das Vertragsprodukt genutzt wird.

Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, welche die Funktionstüchtigkeit des Vertragsprodukts nicht wesentlich beeinträchtigen, darf der Kunde die Unterzeichnung der Bestätigung der Inbetriebnahme nicht verweigern.

​

Was die mit der Lieferung zusammenhängenden Leistungen anbelangt, können beide Parteien das Auftragsverhältnis jederzeit kündigen. Die Vereinbarung bezüglich der Lieferung des Vertragsprodukts bleibt davon unberührt. Falls der Auftrag schriftlich erteilt wurde, hat die Kündigung ebenfalls schriftlich zu erfolgen.

​

Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn W4M die gesamte Leistung unmöglich wird. Er kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes, materielles Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

 

7.Rücknahme

Es ist W4M freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden Vertragsprodukte und/oder katalogmässige Waren gegen Gutschrift zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten, original verpackt und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung von W4M zur Rücknahme besteht auch im Wiederholungsfall nicht. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.

Gutschriften werden nicht verzinst und auch nicht ausbezahlt, sondern an andere Forderungen von W4M gegenüber dem Kunden angerechnet.

Die Rücksendung ist zusammen mit dem Lieferschein franko an den vereinbarten Ort gemäss der geltenden Rücksendungsrichtlinie

zurückzuschicken. Der Kunde hat die Rücksendungsrichtlinie bei W4M einzuverlangen und einzuhalten.

Rückgesendete Vertragsprodukte und/oder Waren werden durch W4M innert einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen geprüft. Im Anschluss daran wird der Kunde über die allfällige Gewährung einer Gutschrift in Kenntnis gesetzt. Unabhängig von diesem Bescheid wird für Rücksendungen per Postweg jeweils eine Administrationsgebühr im Umfang von pauschal CHF 100.- erhoben. Im Falle von Rücksendungen per Abholauftrag beträgt diese CHF 280.-.

​

8.Abbildungen und Unterlagen, Schutzrechte

Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Abbildungen und technischen Angaben stellen keine Garantien und Gewährleistungen dar und sind solange nicht verbindlich, als sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert sind. Konstruktions-, Form oder Farbänderungen sowie unwesentliche Änderungen des Liefer- und/oder Leistungsumfangs bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden.

​

Sämtliche Eigentums- und Schutzrechte an den dem Kunden überlassenen Unterlagen oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ausschliesslich W4M zu. Diese dürfen Dritten nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von W4M zugänglich gemacht werden. Ausgenommen hiervon ist allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen.

 

9.Freiwillige Leistungen, Retentionsrecht

Soweit W4M freiwillig Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht. Die Ausübung eines Retentionsrechts am Vertragsprodukt wird ausgeschlossen.

 

10.Gewährleistungsausschluss und -einschränkung, Werksgarantie

Bei Mängeln in der Erbringung von Dienstleistungen hat W4M das Recht zur für den Kunden kostenlosen Nachbesserung. Das Recht des Kunden auf Nachbesserung gilt an Stelle und nicht zusätzlich zu den von Gesetzes wegen vorgesehenen Rechtsbehelfen, insbesondere der Gewährleistungsansprüche des Obligationenrechtes. Alle weiteren gesetzlichen Rechtsbehelfe, wie z.B. der Anspruch auf Schadenersatz, finden keine Anwendung.

​

W4M gibt für das Vertragsprodukt eine Werksgarantie ab. Einzelheiten zu Art und Umfang der Werksgarantie ergeben sich aus der Garantieurkunde. Die Ansprüche des Kunden aus der Werksgarantie gelten an Stelle und nicht zusätzlich zu den von Gesetzes wegen vorgesehenen Rechtsbehelfen, insbesondere der Gewährleistungsansprüche des Obligationenrechtes. Alle nicht ausdrücklich vorgesehenen Rechtsbehelfe finden keine Anwendung, insbesondere (aber nicht ausschliesslich):

•Alle Rechte gemäss Art. 192 ff., 197 ff. und 368 OR und alle Rechteähnlicher Natur;

•Nach dem Übergang der Gefahr, das Recht vom Vertrag zurückzutretenoder das Recht auf Wandlung;

•Das Recht auf Geltendmachung der teilweisen oder gänzlichenUnverbindlichkeit des Vertrages zufolge von Übervorteilung oder Irrtum(einschliesslich Grundlagenirrtums); Vorbehalten bleiben Rechtsbehelfe, die nach zwingendem Gesetzesrechtnicht wegbedungen werden können (z.B. aus absichtlicher Täuschung).

 

11.Haftung

Die Haftung von W4M für vertragliche, ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche wird vollumfänglich ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden etc. ist ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für vergebliche Aufwendungen. Dies gilt nicht, soweit von Gesetzes wegen zwingend gehaftet wird, z. B. nach Produktehaftpflichtrecht oder in Fällen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit gemäss Art. 100 Abs. 1 OR. Die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen. Forderungen gegenüber W4M aus Haftung verjähren nach Ablauf von 6 Monaten seit ihrem Entstehen, soweit nicht andere Fristen von Gesetzes wegen zwingend Anwendung finden (absolute Verjährung).

 

12.Schlussbestimmungen

Mehrere Auftraggeber haften W4M gegenüber als Solidarschuldner.

W4M ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, die im Auftrag und für Rechnung von W4M tätig sind, beizuziehen (Recht zur Substitution).

​

Der Kunde ist sich bewusst, dass W4M im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) durch ihre Mitarbeitenden und beigezogene Hilfspersonen bearbeiten wird und diese Daten zur Abwicklung des Vertrags verwendet werden.

​

Die Personendaten des Kunden dürfen von W4M insbesondere zur Pflege der Geschäftsbeziehungen und zu Marketingzwecken, für Kreditauskünfte und Bonitätsprüfungen genutzt werden. Hierfür dürfen sie auch Dritten, wie z.B. Kreditversicherungen oder Konzerngesellschaften im Ausland, zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen stellt W4M durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Massnahmen die Gewährleistung des Datenschutzes sicher. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können durch den Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von W4M ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden. Auch die Übertragung des Vertrags durch den Kunden an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von W4M. W4M behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden auf geeignete Art und Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

 

Die AGB gelten diesfalls auch für im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bestehende Auftragsverhältnisse. Diese AGB enthalten den gesamten Vertragswillen der Vertragschliessenden und ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB oder korrespondierender Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch die Parteien. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Änderungen der Adresse des Kunden hat dieser W4M unverzüglich bekanntzugeben. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss von Staatsvertragsrecht, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf und Kollisionsrecht (IPRG). Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Bremgarten AG. Vereinbarter Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz/Sitz ist Bremgarten AG.

​

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist – vorbehältlich anderweitiger zwingender Gerichtsstandsbestimmungen – Bremgarten. W4M hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes/Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

​

​

bottom of page